Versicherungsrecht
Zu den häufigsten Aufgaben eines Fachanwaltes für Versicherungsrechtes gehört die Geltendmachung von Regulierungsansprüchen gegenüber der eigenen Versicherung, z.B. der privaten Krankenversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Hundehaftpflichtversicherung usw.
Die Klassiker:
- Rohrbruch mit anschließendem Wasserschaden, der nicht reguliert wird
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Krankenhausaufenthalt oder Behandlungskosten werden nicht übernommen
- Hilfsmittel oder Heilmittel (z.B. Physiotherapie) werden nicht übernommen
- Kosten für eine Begleitperson im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes werden nicht übernommen
- Mehrkosten für eine Zahnbehandlung werden nicht gedeckt
- Operation eines Hundes oder einer Katze wird nicht von der Tierversicherung übernommen
- Kfz-Versicherung akzeptiert eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse nicht
- Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung erklärt den Rücktritt
- Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung fechten den Vertrag an
- angebliche Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
- Reiserücktrittskostenversicherung zahlt trotz Krankheit nicht
uvm.
Gerade in der privaten Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung sind die im Rahmen der Tätigkeit auch als Fachanwältin für Sozialrecht erworbenen arbeits- und sozialmedizinischen Kenntnisse hilfreich. Insbesondere die Arbeit mit und an medizinischen Gutachten ist im Recht der privaten Krankenversicherung sowie in jenem der gesetzlichen Sicherungssysteme (GKV, EM-Rente, gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehinderten- recht) fast deckungsgleich.
Nach 14 Jahren Beschäftigung bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung verfüge ich über Spezialkenntnisse in diesem Bereich und kann bereits im Vorfeld beurteilen, ob ein ggf. auch teurer Rechtsstreit vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Seit dem 11.10.2017 bin ich auch Fachanwältin für Versicherungsrecht.
Was ist ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Versicherungsrecht?
Seine besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht vor der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO müssen vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt für das Fachgebiet Versicherungsrecht nach der Fachanwaltsverordnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in fast allen Versicherungszweigen verlangt
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung);
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung);
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung);
- Rechtschutzversicherungsrecht;
- Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Besondere praktische Erfahrungen
Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nachgewiesen werden können
Die besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Fachanwalt für Versicherungsrecht im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss. Auch muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht besondere praktische Fähigkeiten durch eine Mindestanzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen nachweisen.
Regelmäßige Fortbildung
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO im Umfang von mindestens 15 Stunden verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.