Sozialrecht
Das sich aus vielen Einzelgesetzen (SGB I bis SGB XII) zusammensetzende Sozialrecht ist komplex und vielschichtig, folgt jedoch meistens auch einer strikten Systematik, die auf viele Bereiche anzuwenden ist. Als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich der Überzeugung, dass die deutschen Gesetze zum Wohle der Bürger viele Möglichkeiten der Existenzsicherung, der Hilfegewährung, dem Behinderungsausgleich und der Teilhabe enthalten. Problematisch ist zuweilen nur die Durchsetzung der Rechte getreu dem wahren Spruch „Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei“.
Deshalb ist es die Aufgabe von Sozialrechtlern, diese Rechte mit Spezialwissen und in Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite zu vertreten und zu verfolgen. Die Themen sind so vielfältig wie die Gesetze:
- sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung (Scheinselbständigkeit, GmbH-Geschäftsführer)
- Krankengeld
- Pflegeversicherungsrecht – Einordnung in den richtigen Pflegegrad
- Arbeitslosengeld I und II
- Grundsicherung im Alter – Hilfe zur Pflege
- Elternunterhalt
- Rentenversicherungsrecht
- Altersrente
- Witwenrente, Waisenrente
- Erwerbsminderungsrente
- Schwerbehindertenrecht
- Kindergeld
- BAföG
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Mutter-Kind-Kuren
- Unfallversicherungsrecht
- Künstlersozialkasse
Ich bin auch Mitglied im Arbeitskreis Sozialrecht des Frankfurter Anwaltsvereins (https://aksozialrechtrheinmain.de/ueber-uns) – wir alle nehmen uns Ihren sozialrechtlichen Problemen gerne an.
Was ist ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Sozialrecht?
Seine besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht vor der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO müssen vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt für das Fachgebiet Sozialrecht nach der Fachanwaltsverordnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in fast allen Sozialrechtsgebieten verlangt.